Informationen zur Managementplanung

Natura 2000 und FFH-Gebiete

Natura 2000 FFH-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie. Diese europäische Richtlinie hat zum übergeordneten Ziel, die Erhaltung der biologischen Vielfalt unter Einschluss bzw. Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen zu fördern. Bestimmte natürliche Lebensraumtypen und Arten, die jeweils im Anhang der FFH-Richtlinie aufgeführt werden, sind angesichts der Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, als prioritär eingestuft. Daher besteht die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ihrer Erhaltung zügig umzusetzen.
 
Alle durch die Mitgliedsstaaten ausgewiesenen Gebiete sind einschließlich der nach EG-Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesenen Gebiete in das zusammenhängende europäische ökologische Netz einzugliedern, das unter der Bezeichnung "Natura 2000" ein kohärentes Schutzgebietsnetz bildet (§ 32 ff BNatSchG). Dieses Netz wird durch die natürlichen Lebensraumtypen sowie die Habitate der Arten gebildet, die im Anhang der FFH-Richtlinie angegeben sind.

FFH-Managementpläne

Die im Rahmen des Schutzsystems ausgewiesenen europäischen Schutzgebiete unterliegen den rechtlichen Bestimmungen der genannten europäischen Richtlinien, was eine Reihe von praktischen Konsequenzen nach sich zieht.
In diesem Kontext sind es hauptsächlich die Verpflichtung zur Aufstellung von FFH-Managementplänen, ein grundlegendes Verschlechterungsverbot von Schutzgebieten, FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Plänen und Vorhaben sowie im Rahmen der Landnutzungs- und Entwicklungspolitik die Förderung der Pflege von Landschaftselementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind.
 
Ein Managementplan soll möglichst konkrete auf das jeweilige Gebiet bezogene Maßnahmen festlegen, um den jeweiligen Schutzzweck und damit das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" langfristig zu sichern.
Dazu können gehören:
  • freiwillige Vereinbarungen
  • bilaterale Verträge zur Nutzungsregelung
  • Abschluss von Verträgen zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung
  • Förderung von Projekten wie der Gewässerrenaturierung
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit
  • im Ausnahmefall Ausweisung von Schutzgebieten
Alle Maßnahmen sollen im größtmöglichen Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung durchgeführt werden.
 

Welchen Inhalt hat ein Managementplan?

1. Teil: naturschutzfachliche Grundlagen
In diesem Teil wird der aktuelle Zustand der gemeldeten Lebensräume und Arten beschrieben und bewertet. Zudem sind alle notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele sowie wünschenswerte Entwicklungsziele für das Gebiet aufgelistet. Weiterhin sind bei unzureichendem Kenntnisstand Kartierungen der Lebensräume und Arten erforderlich. Der Bestand gegenwärtiger sowie geplanter Nutzungen wird aufgenommen und die Verträglichkeit in Bezug auf Lebensraumtypen und Arten beurteilt.
 
2. Teil: konsensorientierte Umsetzung
Im zweiten Teil des Managementplans werden im Konsens unter anderem mit Nutzern, Eigentümern, Gemeinden oder Anwohnern z. B. Erhaltungsmaßnahmen und verträgliche Nutzungen festgelegt, freiwillige Vereinbarungen zur Nutzung getroffen und Lösungswege für weiterhin bestehende Konflikte aufgezeigt.
Während der Erstellung des Planes erfolgt eine intensive Information und Konsultation der örtlich Betroffenen, um so eine Akzeptanz der Gebiets-Meldung und des Plans sicherzustellen.

 
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