Naturschutzfachliche Begleitung und FFH-Prüfung des Festivals „zuparken“

Das Festivalgelände grenzt an das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Riedensee“ an. Durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock wurde festgelegt, dass eine FFH-Prüfung notwendig ist, um das Vorhaben auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen auf Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie zu prüfen und ggf. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festzulegen. Im Endergebnis konnte keine erhebliche Beeinträchtigung der maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes festgestellt werden.

Auftraggeber:
Supreme GmbH & Co. KG

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